Unser Objekt des Monats ist im Oktober ein „Vulkan“. Wir haben ihn in unserem Depot im Schlummer vorgefunden, ähnlich dem Zustand, in dem sich auch echte Vulkane meistens befinden.
Jedoch, ist unser „Vulkan“ ein hell silberfarbenes Dampfbügeleisen. Sein leuchtend roter Holzgriff ist auf einem Metallbügel befestigt. Darauf ist eine Platte aus Blech mit zwei massiven Schrauben angebracht. Das schwarze Markenbild zeigt einen ausbrechenden Vulkan, in der Mitte einer aus der Öffnung des Vulkans aufsteigenden Gaswolke schwebt ein Bügeleisen. Dessen Elektrokabel umschlingt die Darstellung und bildet so einen eleganten Rahmen. Auf der unteren Seite des Logos befindet sich die Aufschrift: „Vulkan Dampf-Bügler“. Auf der Blechplatte ebenfalls aufgebracht sind rechts und links des Logos die Watt- und Volt- Angaben.
Mit diesem Logo ließ der Hersteller seinen „Vulkan Dampf-Bügler“ bereits in den 1940er Jahren in Dresden herstellen.
Spätestens in den 1950er Jahren waren Dampfbügeleisen weit verbreitet, ließ sich mit ihnen die Wäsche aus neuen synthetischen Fasern doch effektiver glätten und der heiße Dampf beugte Bakterienbildung und Mottenbrut vor. Zudem gab es keine Belastung mehr durch qualmende Kohle oder Spirituosen-Dunst. Auch das Gewicht von etwa 1 kg war eine erhebliche Erleichterung der Arbeit. Dampfbügeleisen wurden zu einer echten Erleichterung im Haushalt.
Dieses Bügeleisen gehörte einst der Mutter des Schenkers, die in Suhl wohnhaft war. Es ist zu vermuten, dass diese das Bügeleisen jedoch nie benutzt hat, da sich keinerlei Gebrauchsspuren an dem Objekt befinden. Das Museum hat das Gerät in Originalverpackung samt zugehöriger Dokumente bekommen. Letztere verraten uns einiges über die Art der Vermarktung aber auch – für uns besonders interessant – etwas über die Probleme, die bei der Benutzung dieser technischen Neuheit und beim Umstellen auf das Bügeln mit Dampf auftraten. Fraglich ist, ob sich der in der ausklappbaren Karte mit Garantie und Gebrauchsanweisung befindende Aufruf „Auf zum fröhlichen Bügeln“ (Abb.1) tatsächlich motivierend auf die Benutzer und Benutzerinnen des „Vulkans“ ausgewirkt hat. Seitens des Herstellers sah man sich nämlich nach auftretenden Reklamationen durch die Kunden und Kundinnen genötigt, der knappen, gerade einmal vier Punkte umfassenden Bedienungsanleitung, die sich auf dem Garantieschein befand (Abb.1), ein weiteres ausführlicheres Dokument zum Bedienen des Bügeleisens hinzuzufügen.
In diesem, in schlichter Schreibmaschinenschrift auf DIN A4 verfassten Text (Abb.2) räumt der Hersteller mit sämtlichen Beschwerden auf, die offensichtlich eingegangen waren und verweist darauf, dass es nicht das Gerät ist, das Fehler macht, sondern die „Verbraucher und Verbraucherinnen“. In belehrendem wie erklärendem Ton wird auf zwei wichtige Punkte hingewiesen: 1. „Nicht mehr und nicht weniger als ¼ l Wasser in das Gerät füllen“ und 2. „nicht viel Druck auf das Bügelgut ausüben“. Der Hersteller des „Vulkans“ versprach am Ende des Textes bei Einhaltung aller Regeln nichts weniger als „Frischauf zum fröhlichen Bügeln“.
Abb. 1
Abb. 2
Dampfbügeleisen Vulkan, 1950er Jahre
Stahl, Blech, Holz
Höhe:17 cm, Länge: 19,5 cm, Breite: 9,7 cm
HMKV, Inv.-Nr. III 1133 a-c
Literatur und Quellen
Strobel, Marianne: Alte Bügelgeräte. Eine Kulturgeschichte des Bügelns, München 1987.
www.altdresden.de (aufgerufen am 01.08.2022)