Das Objekt des Monats April zählt zu den Gegenständen, die ohne ihre Verpackung nur wenige Personen ihrer einstigen Nutzung zuordnen können. Es handelt sich um ein Stück festes Papier, welches mit einer Beschichtung versehen ist, die an feinkörniges Schleifpapier erinnert. Das Papier ist in der Art geschnitten, gefaltet und geklebt, dass sich annähernd ein Oval ergibt, durch welches man hindurchgreifen kann. Zeige-, Mittel- und Ringfinger passen gut zwischen die Öffnung; auch der kleine Finger findet ggf. einen Platz.
Das beschriebene Objekt ist kein Werkstattutensil, sondern stammt aus dem Bereich der Hygiene. Es handelt es sich um einen Haarentferner. Die Gebrauchsanweisung findet sich auf der Verpackung: Eine schlichte Papiertüte, die vorderseitig mit einer Illustration schlanker Frauenbeine für das Produkt wirbt, beschreibt die Anwendung und verspricht eine schmerz- und geruchslose Entfernung unerwünschten Haarwuchses. „Die Haut wird sammetweich!“ lautet das Produktversprechen. Für 1 Mark erhielt die Verbraucherin zwei der Haarentferner, welche die Anwenderin über einige ihrer Finger zog und „unter gelindem Druck in kreisförmigen Bewegungen links- und rechtsherum“ rieb. Durch diesen Bewegungsablauf wurden die Haare ganz ohne Chemie entfernt.
Unser Objekt des Monats ist unvollständig. Nur noch ein Haarentferner ist in der Packung enthalten. Der zweite hat einer Nutzerin vermutlich bereits seinen Dienst erwiesen.
Ein Revival derartiger Haarentfernungshandschuhe ist nicht auszuschließen – ähnliche Produkte gibt es heute bereits bzw. noch zu erwerben –, doch erinnern sich derzeit vermutlich primär ältere Damen aus der ehemaligen DDR an dieses Kosmetikprodukt.
-regard- Haarentferner, 1960er-Jahre
VEB Bussard-Chemie/BT Augenkosmetik, Dresden
Papier, gefaltet, geklebt; Papier beschichtet, gefaltet, geklebt
Haarentferner: Höhe 6,4 cm, Breite 9,4 cm; Verpackung: Höhe: 14,8 cm, Breite 10,5 cm
HMKV, Inv.-Nr. I 381 a-b