Das Objekt des Monats Juni stammt aus der Museumsbibliothek. Es ist das Familiengesetzbuch der DDR vom 1. April 1966: Ein schmales Büchlein in rotem Leineneinband mit goldfarben geprägtem Emblem der DDR auf der Vorderseite. Auf dem Buchrücken ist der Titel in Goldbuchstaben zu lesen. Das Buch kam als Schenkung in den Bibliotheksbestand. Das schenkende Paar hatte es bei seiner Eheschließung erhalten zusammen mit einer Ausgabe der Verfassung der DDR. Die Ehe wurde – wie damals in der DDR üblich – relativ früh geschlossen, die Brautleute waren 24 und 27 Jahre alt und sie waren auf der Suche nach einer Wohnung. Nur wenn man verheiratet war, hatte man einen Anspruch auf eine Wohnung. Für viele Paare war das der Hauptgrund für eine Eheschließung. Das überreichte Familiengesetzbuch mit rotem Leineneinband mit Goldemblem der DDR machte optisch Eindruck. Das Buch stand Jahrzehnte im Bücherschrank der Eheleute. Ob das junge Ehepaar das Familiengesetzbuch damals gelesen hat?
Im Familiengesetzbuch (FGB) der DDR war „die gleichberechtigte Stellung der Frau auf allen Gebieten des Lebens“ gesetzlich festgeschrieben. Das FGB bestand insgesamt aus sechs Teilen mit 110 Paragrafen und einer ausführlichen Präambel: „Grundsätze“, „Die Ehe“, „Eltern und Kinder“, „Verwandtschaftliche Beziehungen“, „Vormundschaft und Pflegschaft“ sowie „Verjährungsbestimmungen“ waren darin gesetzlich verankert. Das FGB trat 17 Jahre nach Gründung der DDR in Kraft und setzte das bis dahin zumindest auf dem Papier noch gültige 4. Buch des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) der BRD außer Kraft, in dem das Familienrecht geregelt war. Mit dem 3. Oktober 1990 wurde das FGB aufgehoben und es galt wieder das BGB im gesamten Bundesgebiet.
Die Gleichbehandlung von Frau und Mann in der Ehe hatte nach dem FGB der DDR hohe Priorität bis hin zum Namensrecht, welches es den Eheleuten freistellte, den Namen des Mannes oder der Frau als gemeinsamen Familiennamen zu wählen, und bis hin zur Gleichstellung von ehelichen und nichtehelichen Kindern.
Das FGB war die gesetzliche Grundlage für die Gleichstellung von Mann und Frau. So ist im zweiten Teil des FGB über „Die Ehe“ zu lesen:
„§ 9. Grundsätze. (1) Die Ehegatten sind gleichberechtigt. […]
§ 10. (1) Beide Ehegatten tragen ihren Anteil bei der Erziehung und Pflege der Kinder und der Führung des Haushalts. Die Beziehungen der Ehegatten zueinander sind so zu gestalten, daß die Frau ihre berufliche und gesellschaftliche Tätigkeit mit der Mutterschaft vereinbaren kann. […]“
Ganz anders war es in der damaligen BRD, in der noch lange Zeit das Leitbild der Hausfrauen-Ehe galt. Bis 1951 durften zum Beispiel Lehrerinnen in der BRD nicht heiraten (in Baden-Württemberg sogar bis 1956), da eine Frau eine Doppelbelastung von Beruf und Familie nicht leisten könne. Das hieß im Umkehrschluss, dass die Heirat einer verbeamteten Lehrerin ein Kündigungsgrund war. In der DDR dahingegen durften und sollten auch verheiratete Frauen arbeiten.
Während in der alten Bundesrepublik bis weit in die 1970er Jahre das vorherrschende, traditionelle Rollenverständnis Bestand hatte, wirkt die gesetzliche Gleichberechtigung der Frau in der DDR fortschrittlich. Viele der heutigen Frauenrechte mussten in der BRD noch hart erkämpft werden.
Aber entsprach die gesetzliche Gleichstellung in der DDR auch der gesellschaftlichen Realität? Welche Rolle hatten Frauen in der DDR wirklich? Die Arbeitskraft der Frauen wurde beim wirtschaftlichen Aufbau der DDR dringend benötigt. Aus diesen ökonomischen Gründen sollten Frauen berufstätig sein und das gleichzeitig mit ihrer Familie vereinbaren. Die Kinder wurden daher betreut und staatlich gefördert. Die durchgehend starke ideologische Prägung des FGB kommt besonders im 42. Paragrafen zur Kindererziehung zum Ausdruck:
„§ 42. (1) Die Erziehung der Kinder ist eine bedeutende staatsbürgerliche Aufgabe der Eltern, die dafür staatliche und gesellschaftliche Anerkennung und Würdigung finden.
(2) Das Ziel der Erziehung der Kinder ist, sie zu geistig und moralisch hochstehenden und körperlich gesunden Persönlichkeiten heranzubilden, die die gesellschaftliche Entwicklung bewußt mitgestalten. Durch verantwortungsbewußte Erfüllung ihrer Erziehungspflichten, durch eigenes Vorbild und durch übereinstimmende Haltung gegenüber den Kindern erziehen die Eltern ihre Kinder zur sozialistischen Einstellung zum Lernen und zur Arbeit, zur Achtung vor den arbeitenden Menschen, zur Einhaltung der Regeln des sozialistischen Zusammenlebens, zur Solidarität, zum sozialistischen Patriotismus und Internationalismus.“
Eheschließungen und Geburten von Kindern wurden mit der ideologisch geprägten Familienpolitik entschieden gefördert.
Es heißt aber auch, dass in der DDR nicht nur früh geheiratet wurde, sondern dass Ehen auch schnell wieder geschieden wurden. Im zweiten Kapitel des FGB geht es um die Beendigung der Ehe. Die Hürden, sich scheiden zu lassen, waren gering, die Scheidungsraten entsprechend hoch. 1971 erschien daraufhin das von Richard Halgasch umfassend recherchierte und herausgegebene Buch „Wir bleiben zusammen – Eine Diskussion um Ursachen von Ehekrisen“. Jedoch hatte die DDR noch im letzten Jahrzehnt ihres Bestehens eine der höchsten Scheidungsraten weltweit. Das Ehepaar, das dem HMKV das Familiengesetzbuch geschenkt hat, passt jedoch nicht in die Statistik und ist bis heute glücklich verheiratet.
Gesetzliche Gleichstellung versus gesellschaftliche Realität: Wie seht ihr das? Waren Frauen in der DDR Männern gleichgestellt und wurden sie auf allen Gebieten des Lebens gleichberechtigt als Frauen gesehen? In der Sonderausstellung „UNGESEHEN. Frauen in der Landwirtschaft“ werden auch diese kontrovers diskutierten Fragen aufgeworfen. Die Ausstellung ist zu den Öffnungszeiten des Museums zu besichtigen.
Familiengesetzbuch der DDR
Buch: Familiengesetzbuch der
Deutschen Demokratischen Republik vom 20. Dezember 1965 in der Fassung des
Einführungsgesetzes zum Zivilgesetzbuch der Deutschen Demokratischen Republik
vom 19. Juni 1975, Staatsverlag der DDR, Berlin 1977 (19. Auflage 1981)
Materialien: Papier, Pappe,
Leinen
Maße: 23,5 cm x 17 cm x 1 cm
HMKV, Bibliothek BV-2025-37
Weiterführende Literatur:
Halgasch, Richard (Hg.): Wir
bleiben zusammen. Eine Diskussion um Ursachen von Ehekrisen, Verlag für die
Frau, DDR Leipzig 1971, ³1978.
Friedrich-Ebert-Stiftung (Hg.): Frauen
in der DDR. Auf dem Weg zur Gleichberechtigung?, Bonn 1987.
Kaminsky, Anna: Frauen in der DDR,
Berlin 2017.
Schröter, Anja: Ehe und Scheidung
in der DDR, Erfurt 2019.